Wie werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen berechnet? +
Grundsätzlich nach der Steuer aus dem letzten Steuerbescheid, aufgeteilt in vier gleiche Quartalsbeträge.
Wann sind die Vorauszahlungen fällig? +
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Kann ich die Vorauszahlung anpassen lassen? +
Ja, bei wesentlicher Änderung des erwarteten Einkommens kann beim Finanzamt ein Antrag auf Anpassung gestellt werden.
Ab welchem Betrag werden Vorauszahlungen überhaupt festgesetzt? +
Ab mindestens 400 € pro Jahr und 100 € pro Quartal, laut § 37 Abs. 5 EStG.
Muss ich Solidaritätszuschlag auf die Vorauszahlung zahlen? +
Nur wenn der Soli auf Ihre Einkommensteuer überhaupt anfällt – seit der Reform 2021 betrifft das meist nur höhere Einkommen.
Wie viel sollte ich monatlich für Steuern zurücklegen? +
Ein gängiger Richtwert ist ein Zwölftel der geschätzten Jahressteuer pro Monat. Mit unserem
Rücklagenrechner berechnen Sie den passenden Betrag für Ihre eigene Situation.
Ist die Einkommensteuer-Vorauszahlung dasselbe wie die Umsatzsteuer-Vorauszahlung? +
Nein. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Umsatzsteuervoranmeldung) richtet sich nach Ihren tatsächlichen Umsätzen und wird meist monatlich oder vierteljährlich separat gemeldet. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung nach § 37 EStG richtet sich dagegen nach Ihrem zu versteuernden Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid.
Gelten diese Rechner auch für Österreich oder die Schweiz? +
Nein, diese Rechner bilden ausschließlich die deutsche Rechtslage nach § 37 EStG ab. Österreich hat eigene Fälligkeitstermine (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November laut WKO), und die Schweiz kennt ein föderales System mit kantonal unterschiedlicher Besteuerung.
Ich bin gerade erst selbstständig geworden – muss ich sofort Vorauszahlungen leisten? +
Meist nicht sofort. Ohne bisherigen Steuerbescheid setzt das Finanzamt im Gründungsjahr häufig noch keine oder nur geringe Vorauszahlungen fest. Reguläre Vorauszahlungen für die Folgejahre werden in der Regel erst nach Ihrem ersten Steuerbescheid festgesetzt.
Wer genau muss Einkommensteuer-Vorauszahlungen zahlen? +
Vor allem Freiberufler, Einzelunternehmer und Personengesellschafter mit Gewinnen ohne laufenden Steuerabzug. Auch Vermieter mit größeren Mieteinnahmen, Angestellte mit nennenswerten Nebeneinkünften und Rentner mit steuerpflichtigen Zusatzeinkünften können vorauszahlungspflichtig werden, sobald die daraus resultierende Steuerlast die Bagatellgrenze übersteigt. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH zahlen dagegen Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen nach einer eigenen Systematik. Eine ausführliche Übersicht nach Personengruppe finden Sie im
Vorauszahlungsrechner.
Ich bin angestellt, vermiete aber zusätzlich eine Wohnung – zählt das für die Vorauszahlung? +
Möglicherweise. Ihr lohnsteuerpflichtiges Gehalt selbst löst keine eigene Vorauszahlung aus, da es bereits über die monatliche Lohnsteuer erfasst wird. Führen die Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten aber zu einer relevanten zusätzlichen Steuerlast, kann das Finanzamt dafür eine separate Vorauszahlung festsetzen.