Statt kurz vor jedem Quartalstermin nach Geld zu suchen, legen viele Selbstständige monatlich ein Zwölftel ihrer geschätzten Jahressteuer zurück. Das hält den Cashflow planbar.
Warum monatlich statt quartalsweise sparen?
Ein Zwölftel der Jahressteuer jeden Monat beiseitezulegen verteilt die Belastung gleichmäßig und vermeidet Liquiditätsengpässe kurz vor den Fälligkeitsterminen. Tipps zur praktischen Umsetzung finden Sie im Artikel Steuerrücklage bilden: So bleiben Selbstständige liquide.
Rechenbeispiele
| Geschätzte Jahressteuer inkl. Soli/Kirchensteuer | Empfohlene monatliche Rücklage |
| 6.000 € | 500,00 € |
| 13.740 € | 1.145,00 € |
| 20.610 € | 1.717,50 € |
Rücklage auf Basis der Vorauszahlung oder auf Basis des Gewinns?
Für die vier Fälligkeitstermine reicht grundsätzlich eine Rücklage in Höhe der festgesetzten Vorauszahlung – genau das berechnet dieser Rechner. Wer zusätzlich eine mögliche Abschlusszahlung nach der Steuererklärung abfedern möchte (etwa weil der tatsächliche Jahresgewinn über der Bemessungsgrundlage der Vorauszahlung liegt), legt oft einen weiteren Puffer basierend auf dem laufenden Gewinn zurück, statt sich ausschließlich auf die Vorauszahlungshöhe zu verlassen.
Bei schwankendem Einkommen: prozentual statt fix
Bei stark schwankenden Umsätzen, etwa im Projektgeschäft, ist ein fixer Monatsbetrag manchmal unpassend. Legen Sie stattdessen einen festen Prozentsatz vom tatsächlichen monatlichen Gewinn zurück – so wächst die Rücklage automatisch mit dem Geschäftsverlauf, statt in einem schwachen Monat eine feste Summe zu erzwingen, die nicht vorhanden ist.
Nur für Deutschland. Die zugrundeliegende Vorauszahlungssystematik gilt ausschließlich für die deutsche Einkommensteuer. Die Grundidee einer laufenden Rücklage lässt sich zwar sinngemäß auf andere Länder übertragen, die konkreten Beträge und Termine sind jedoch länderspezifisch verschieden.
Berechnungsgrundlage: Jahressteuer geteilt durch zwölf Monate. Zuletzt geprüft: 13. August 2026. Diese Seite ist keine Finanz- oder Steuerberatung, siehe Haftungsausschluss.
Häufige Fragen zur Steuerrücklage
Soll ich die Rücklage auf Basis der Vorauszahlung oder auf Basis meines tatsächlichen Gewinns berechnen? +
Für die vier Fälligkeitstermine reicht grundsätzlich eine Rücklage in Höhe der festgesetzten Vorauszahlung. Wer zusätzlich eine mögliche Abschlusszahlung abfedern möchte, legt oft einen weiteren Puffer basierend auf dem laufenden Gewinn zurück.
Was, wenn mein Einkommen stark schwankt, zum Beispiel im Projektgeschäft? +
Statt eines fixen Monatsbetrags können Sie einen festen Prozentsatz vom tatsächlichen Umsatz oder Gewinn jedes Monats zurücklegen, damit die Rücklage automatisch mit dem Geschäftsverlauf mitwächst.
Auf welchem Konto sollte die Rücklage liegen? +
Ein separates Konto, getrennt vom laufenden Geschäftskonto, verhindert, dass die zurückgelegten Beträge versehentlich für andere Ausgaben verwendet werden.
Deckt diese Rücklage auch eine mögliche Steuernachzahlung ab? +
Nicht automatisch. Diese Rücklage bildet die bereits festgesetzte Vorauszahlung ab. Fällt Ihr tatsächlicher Jahresgewinn höher aus, kann bei der Steuererklärung zusätzlich eine Abschlusszahlung entstehen, für die ein separater Puffer sinnvoll sein kann.