Vorauszahlungstermine und Beträge im Überblick

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist an vier festen Terminen im Jahr fällig. Geben Sie Ihre jährliche Vorauszahlungssumme ein, um den Betrag pro Termin zu sehen.

Warum genau diese vier Termine?

Die Fälligkeitstermine 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember sind gesetzlich festgelegt und gelten bundesweit für alle Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Das Finanzamt teilt den festgesetzten Jahresbetrag in vier gleich große Raten auf.

Rechenbeispiele bei unterschiedlichen Jahresbeträgen

Jährliche VorauszahlungssummeBetrag je Termin (10.3. / 10.6. / 10.9. / 10.12.)
4.000 €1.000 €
8.000 €2.000 €
20.610 €5.152,50 €

Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?

Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge anfallen. Zeichnet sich frühzeitig ab, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann, sollten Sie das Finanzamt proaktiv kontaktieren – etwa um eine Stundung zu besprechen. Fällt ein Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit üblicherweise auf den nächsten Werktag, wie bei steuerlichen Fristen allgemein üblich; den exakten Termin für Ihren Fall finden Sie in Ihrem Vorauszahlungsbescheid.

So bleiben Sie zu jedem Termin liquide

Statt kurz vor jedem Termin nach Geld zu suchen, legen viele Selbstständige monatlich ein Zwölftel ihrer geschätzten Jahressteuer zurück. Mit unserem Rücklagenrechner berechnen Sie die passende monatliche Summe für Ihre eigene Situation, ausführlicher erklärt im Artikel Steuerrücklage bilden: So bleiben Selbstständige liquide.

Nur für Deutschland. Diese vier Termine gelten ausschließlich für die deutsche Einkommensteuer-Vorauszahlung. Österreich hat eigene Fälligkeitstermine (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November), und die Schweiz kennt ein kantonal unterschiedliches System.

Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 1 EStG. Zuletzt geprüft: 13. August 2026. Diese Seite ist keine Steuerberatung, siehe Haftungsausschluss.

Häufige Fragen zu den Fälligkeitsterminen

Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich dann? +
Ja. Fällt der 10. eines Fälligkeitsmonats auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit üblicherweise auf den nächsten Werktag. Prüfen Sie den genauen Termin im Zweifel in Ihrem Vorauszahlungsbescheid.
Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse? +
Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge anfallen. Zeichnet sich frühzeitig ab, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann, sollten Sie das Finanzamt proaktiv kontaktieren.
Sind die vier Beträge pro Quartal immer exakt gleich hoch? +
Nach der gesetzlichen Grundregel schon, da der Jahresbetrag gleichmäßig durch vier geteilt wird. Wurde die Vorauszahlung unterjährig angepasst, können sich die verbleibenden Quartalsbeträge unterscheiden.
Kann ich alle vier Raten auf einmal am Jahresanfang zahlen? +
Eine vorzeitige Zahlung ist grundsätzlich möglich, wird vom Finanzamt aber nicht verlangt und bringt steuerlich keinen Vorteil. Viele Selbstständige bevorzugen stattdessen eine laufende monatliche Rücklage.