Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist an vier festen Terminen im Jahr fällig. Geben Sie Ihre jährliche Vorauszahlungssumme ein, um den Betrag pro Termin zu sehen.
Die Fälligkeitstermine 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember sind gesetzlich festgelegt und gelten bundesweit für alle Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Das Finanzamt teilt den festgesetzten Jahresbetrag in vier gleich große Raten auf.
| Jährliche Vorauszahlungssumme | Betrag je Termin (10.3. / 10.6. / 10.9. / 10.12.) |
|---|---|
| 4.000 € | 1.000 € |
| 8.000 € | 2.000 € |
| 20.610 € | 5.152,50 € |
Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge anfallen. Zeichnet sich frühzeitig ab, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann, sollten Sie das Finanzamt proaktiv kontaktieren – etwa um eine Stundung zu besprechen. Fällt ein Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit üblicherweise auf den nächsten Werktag, wie bei steuerlichen Fristen allgemein üblich; den exakten Termin für Ihren Fall finden Sie in Ihrem Vorauszahlungsbescheid.
Statt kurz vor jedem Termin nach Geld zu suchen, legen viele Selbstständige monatlich ein Zwölftel ihrer geschätzten Jahressteuer zurück. Mit unserem Rücklagenrechner berechnen Sie die passende monatliche Summe für Ihre eigene Situation, ausführlicher erklärt im Artikel Steuerrücklage bilden: So bleiben Selbstständige liquide.
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 1 EStG. Zuletzt geprüft: 13. August 2026. Diese Seite ist keine Steuerberatung, siehe Haftungsausschluss.
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