Vorauszahlung bei geändertem Gewinn anpassen

Weicht Ihr erwarteter Gewinn oder Ihr Einkommen in diesem Jahr wesentlich vom letzten Steuerbescheid ab, können Sie eine proportional angepasste Vorauszahlung schätzen – und anschließend beim Finanzamt eine offizielle Anpassung beantragen.

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte, proportionale Schätzung. Die tatsächliche Einkommensteuer verläuft progressiv, nicht perfekt linear zum Einkommen. Eine offizielle Anpassung erfordert einen formlosen "Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen" beim Finanzamt.

Wann lohnt sich eine Anpassung?

Sinkt Ihr Gewinn deutlich, können Sie eine Herabsetzung beantragen, um nicht unnötig Kapital zu binden. Steigt Ihr Gewinn dagegen deutlich, kann eine freiwillige Erhöhung Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen bei der nächsten Veranlagung vermeiden.

Mehr dazu im Artikel Vorauszahlung anpassen lassen: Wann und wie es funktioniert.

Drei Rechenbeispiele

AusgangssteuerErwartete VeränderungNeue Jahressteuer (geschätzt)Pro Quartal
10.000 €−20 %8.000 €2.000 €
10.000 €+25 %12.500 €3.125 €
15.000 €−50 %7.500 €1.875 €

Diese Beispiele zeigen die vereinfachte, proportionale Schätzung dieses Rechners. Ihre tatsächliche Steuerlast verläuft progressiv und kann von der linearen Hochrechnung abweichen.

So stellen Sie den Antrag beim Finanzamt

Der Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen ist formlos. Er lässt sich schriftlich, per formlose E-Mail oder über das offizielle ELSTER-Formular stellen. Wichtig ist eine nachvollziehbare Begründung der erwarteten Einkommensänderung, zum Beispiel anhand einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA).

Zum offiziellen ELSTER-Formular "Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen" →

Hinweis: Dieser Link führt zum offiziellen ELSTER-Portal der deutschen Finanzverwaltung. Steuervorauszahlung Rechner ist nicht mit ELSTER oder einer Finanzbehörde verbunden und übermittelt selbst keine Anträge.
Nur für Deutschland. Dieser Rechner und der ELSTER-Antrag gelten ausschließlich für die deutsche Rechtslage. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Verfahren bei den jeweils zuständigen Steuerbehörden.

Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 EStG. Zuletzt geprüft: 13. August 2026. Diese Seite ist keine Steuerberatung, siehe Haftungsausschluss.

Häufige Fragen zur Anpassung

Ist diese Schätzung dasselbe wie der offizielle Anpassungsantrag beim Finanzamt? +
Nein. Dieser Rechner liefert lediglich eine unverbindliche Orientierung. Der eigentliche Antrag wird formlos direkt beim zuständigen Finanzamt gestellt, z. B. schriftlich oder über ELSTER.
Warum ist die Schätzung nur proportional und nicht exakt? +
Die deutsche Einkommensteuer verläuft progressiv. Eine einfache prozentuale Hochrechnung ist eine vereinfachte Annäherung, keine exakte Neuberechnung nach dem tatsächlichen Steuertarif.
Kann ich eine negative Veränderung eingeben, wenn mein Gewinn sinkt? +
Ja. Geben Sie die erwartete Veränderung als negative Prozentzahl ein, zum Beispiel -20 für einen erwarteten Gewinnrückgang von 20 %.
Muss ich Nachweise für die erwartete Gewinnänderung einreichen? +
Ein formales Beweisverfahren ist nicht vorgeschrieben, aber eine nachvollziehbare Begründung erhöht die Erfolgschancen deutlich, etwa eine aktuelle BWA oder ein dokumentierter Auftragsrückgang.
Was passiert, wenn ich zu viel vorausgezahlt habe? +
Wird eine Herabsetzung genehmigt, werden bereits zu viel gezahlte Beträge in der Regel mit künftigen Raten verrechnet oder auf Antrag erstattet.