Einkommensteuer-Vorauszahlung in 30 Sekunden berechnen

Berechnen Sie Ihre vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – kostenlos, ohne Anmeldung, für Selbstständige und Unternehmer.

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So funktioniert die Berechnung in vier Schritten

Alle Rechner auf dieser Seite folgen derselben, gesetzlich verankerten Systematik nach § 37 EStG. Eine ausführliche Erklärung mit Rechenbeispielen finden Sie im Hauptrechner und im Artikel Wie werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen berechnet? Wer genau vorauszahlungspflichtig ist – Freiberufler, Vermieter, Angestellte mit Nebeneinkünften und mehr – erfahren Sie im Hauptrechner sowie in den FAQ.

  1. Ausgangswert: Grundlage ist die Einkommensteuer aus Ihrem letzten Steuerbescheid – nicht Ihr aktueller Kontostand oder Umsatz.
  2. Zuschläge: Je nach persönlicher Situation kommen Solidaritätszuschlag (5,5 %, sofern er auf Ihre Steuerlast überhaupt anfällt) und Kirchensteuer (8 % oder 9 %, je nach Bundesland) hinzu.
  3. Aufteilung: Das Finanzamt teilt den so ermittelten Gesamtjahresbetrag durch vier und verteilt ihn auf die vier gesetzlichen Fälligkeitstermine.
  4. Anpassung möglich: Weicht Ihr tatsächlicher Gewinn im laufenden Jahr deutlich vom letzten Bescheid ab, können Sie beim Finanzamt eine Anpassung beantragen.
Nur für Deutschland. Diese Rechner gelten ausschließlich für die deutsche Einkommensteuer-Vorauszahlung. In Österreich gelten andere Fälligkeitstermine (laut WKO: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November), und die Schweiz kennt ein eigenes System aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern mit kantonal unterschiedlichen Zahlungsweisen. Nutzen Sie für Österreich oder die Schweiz bitte die jeweiligen offiziellen bzw. landesspezifischen Rechner.
Nicht zu verwechseln: Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist etwas anderes als die Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Umsatzsteuervoranmeldung). Erstere richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und wird vierteljährlich fällig; Letztere richtet sich nach Ihren tatsächlichen Umsätzen und wird meist monatlich oder vierteljährlich separat gemeldet. Mehr dazu in unseren FAQ.